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   VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730   

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VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730 (https://dejure.org/2022,20639)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730 (https://dejure.org/2022,20639)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2022 - 15 ZB 22.30730 (https://dejure.org/2022,20639)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278

    Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Täuschung über

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730
    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 15 ZB 21.31689 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 17).

    Etwas Anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (zusammenfassend zum Ganzen BayVGH, B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet im Übrigen nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 27.9.2021 - 15 ZB 20.32485 - juris Rn. 55; vgl. auch BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet im Übrigen nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 27.9.2021 - 15 ZB 20.32485 - juris Rn. 55; vgl. auch BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 15 ZB 20.30954

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer kubanischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730
    Damit begründet ein hier gerügter allgemeiner Aufklärungsmangel als solcher - unabhängig davon, ob die Rüge berechtigt oder unberechtigt ist - grundsätzlich weder einen Gehörsverstoß, noch gehört er zu den sonstigen Verfahrensmängeln im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 15 ZB 21.31689

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren (Libanon,

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730
    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 15 ZB 21.31689 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2020 - 19 A 4368/18

    Grundsätzlich kein Gehörsverstoß durch etwaigen Aufklärungsmangel; Ein etwaiger

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730
    Auch soweit ausnahmsweise eine unterbliebene Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör darstellen kann, wäre den im erstinstanzlichen Verfahren und insbesondere auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretenen Klägern der Erfolg des Zulassungsantrags schon deshalb zu versagen, weil es ihnen im gerichtlichen Verfahren erster Instanz offen stand, einen förmlichen Beweisantrag zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 - BayVBl 2021, 559 = juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 27.7.2021 - 9 ZB 21.31039 - juris Rn. 18; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 2.1.2020 - 19 A 4368/18.A - juris Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.02.2020 - 15 ZB 20.30194

    Unglaubhaftigkeit des vorgetragenen traumatisierenden Ereignisses

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730
    Auch soweit ausnahmsweise eine unterbliebene Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör darstellen kann, wäre den im erstinstanzlichen Verfahren und insbesondere auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretenen Klägern der Erfolg des Zulassungsantrags schon deshalb zu versagen, weil es ihnen im gerichtlichen Verfahren erster Instanz offen stand, einen förmlichen Beweisantrag zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 - BayVBl 2021, 559 = juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 27.7.2021 - 9 ZB 21.31039 - juris Rn. 18; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 2.1.2020 - 19 A 4368/18.A - juris Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.08.2019 - 15 ZB 19.32569

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730
    Die bloße Behauptung einer schlicht fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die die betreffenden Gerichte in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge hingegen nicht (zum Ganzen vgl. vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 8 ZB 21.3252 - juris Rn. 19 m.w.N.; B.v. 2.8.2019 - 15 ZB 19.32569 - juris Rn. 6 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 23.5.2018 - 3 A 507/18.A - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 15 ZB 19.34099

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Libanon - erfolgloser

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet im Übrigen nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 27.9.2021 - 15 ZB 20.32485 - juris Rn. 55; vgl. auch BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 07.02.2018 - 4 A 142/18

    Gehörsrüge; Amtsermittlung; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730
    Auch soweit ausnahmsweise eine unterbliebene Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör darstellen kann, wäre den im erstinstanzlichen Verfahren und insbesondere auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretenen Klägern der Erfolg des Zulassungsantrags schon deshalb zu versagen, weil es ihnen im gerichtlichen Verfahren erster Instanz offen stand, einen förmlichen Beweisantrag zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 - BayVBl 2021, 559 = juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 27.7.2021 - 9 ZB 21.31039 - juris Rn. 18; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 2.1.2020 - 19 A 4368/18.A - juris Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18

    Erkenntnismittel; rechtliches Gehör; Aufklärungsrüge

  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 8 ZB 21.3252

    Erlaubnis zur Wasserentnahme und Fischereirecht

  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 9 ZB 21.31039

    Keine Zulassung der Berufung in Asylstreitverfahren - Sierra Leone

  • VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 ZB 23.30377

    Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung in asylrechtlichem Berufungszulassungsverfahren

    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2021 - 9 ZB 21.31260 - juris Rn. 3; B.v. 25.7.2022 - 15 ZB 22.30730 - juris Rn. 9).
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